Für eine Studienzeitverlängerung gilt Folgendes:
- Das Gesuch muss bei der Studienleitung Geographie eingereicht werden bevor die Frist abgelaufen ist.
- Über die ersten zwei Semester, die über die jeweils reguläre Studienzeit (BSc 8 Semester / MSc 6 Semester) hinausgehen, entscheidet die Studienleitung. Für weitere Verlängerungen ist das Dekanat zuständig.
- Für den BSc- und den MSc-Studiengang werden die Semester separat gezählt, d.h. die Länge des Bachelorstudiums hat keinen Einfluss auf die Länge des Masterstudiums.
Nicht bestandene Leistungskontrollen, Erasmus-Austausch sowie das Studium an der PH werden als Begründung nicht akzeptiert.
Gesuch zur Studienzeitverlängerung